Garantie und/oder Gewährleistung
- Die Rechte von Verbrauchern bei defekten Geräte -

BGB Buch Grafik
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Gewährleistungsrecht.
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Ob Garantie oder Gewährleistung - Oft werden beide Begriffe wechselt oder umgangssprachlich vermischt. Viele Verbraucher sind sich daher meist nicht im Klaren über ihre Rechte.
In diesem Leitfaden erklären wir kurz was Gewährleistung überhaupt bedeutet und skizzieren den Unterschied zur Garantie:
Liefert der Verkäufer eine mangelhafte Sache, kann der Käufer Produkte in einem Zeitraum von zwei Jahren kostenfrei umtauschen oder reparieren lassen. Auch das Gerücht, dass ein Kassenzettel zum Umtausch vorgelegt werden muss, bewahrheitet sich nicht. Ein Beweis des Kaufes (beispielsweise ein Kontoauszug) reicht oft schon aus.

Der Handel informiert die Verbraucher jedoch häufig nicht über die Rechte, die ihnen zustehen. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie des Verbraucherschutzes. Untersucht wurden sechs große Einzelhandelsunternehmen anhand von „Mystery Visits“, das heißt Testreklamationen, ohne einen real gekauften Gegenstand.
Der Studie zufolge halten 56 Prozent aller Verkäufer nicht die vorgeschriebenen Gewährleistungspflichten ein. In 44 Prozent der Fälle wurde die Gewährleistung erfüllt. (Quelle: www.vzbv.de).

Darüber hinaus muss zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden werden. Dabei wird in der gesetzlichen Gewährleistung festgelegt, dass der verkaufte Gegenstand frei von jeglichen Rechts- oder Sachmängeln ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es ein Gewährleistungsrecht, das diesen Sachverhalt regelt. Garantie vs Gewährleistung Bei der Garantie hingegen spielt der Zustand des Gegenstandes zum Kaufzeitpunkt keine Rolle, aber es wird eine Eigenschaft (z.B. Funktionsfähigkeit) der Ware oder ein bestimmtes Handeln des Garantiegebersüber einen zuvor festgelegten Zeitraum bei sachgemäßem Gebrauch der Ware garantiert. Zudem haftet in diesem Fall nicht der Verkäufer, sondern der Garantiegeber.

1) Grundsätzliches: Wann besteht ein Mangel bzw. ein Defekt?

Das Bundesgesetzbuch unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Mängeln - dem Sachmangel und dem Rechtsmangel.
§ 434 I S. 1 BGB sieht vor, dass ein Sachmangel dann vorliegt, wenn zum Zeitpunkt der Übergabe (Gefahrübergang) der Mangel an dem Objekt bereits vorlag und somit der verkaufte Gegenstand zuungunsten des Käufers von dem versprochenen Zustand abweicht.
Ein Rechtsmangel hingegen liegt dann vor, wenn Dritte Anspruch auf den verkauften Artikel haben.
Falls beispielsweise ein gestohlenes Mobiltelefon verkauft wird, dann liegt ein Rechtsmangel vor, da der Käufer kein Recht auf sein „Eigentum“ hat. Es ist Sache des Verkäufers zu beweisen, dass der verkaufte Gegenstand zum Zeitpunkt des Handels frei von jeglichen Rechtsmängeln war.

Ein Mangel herrscht folglich dann, wenn der verkaufte Gegenstand zum Zeitpunkt des Handels nicht dem Zustand entsprach, den der Verkäufer dem Käufer zugesichert hat.

Liegt ein Mangel vor, muss zunächst festgestellt werden, ob dieser bereits beim Kaufzeitpunkt bestand oder nicht. Ist das der Fall, dann muss dieser Mangel beseitigt werden. Problematischer ist es, wenn der Zeitraum länger zurückliegt, denn dann muss der Kunde selbst nachweisen, dass der Schaden bereits zum Kaufzeitpunkt (Übergabe) bestand. Garantie - Gewährleistung - Verbraucher

2) Garantie und Gewährleistung






3) Garantie und Gewährleistung bei Internetkäufen

Gerade bei Käufen aus dem Internet sind viele Verbraucher skeptisch, ob sie die gleichen Rechte haben, wie im normalen Einzelhandel. Dabei haben Käufer auch hier dieselben Konditionen, wie jene, die ihre Produkte in herkömmlichen Geschäften kaufen. Das heißt, werden mangelhafte Waren geliefert, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, diese zu reparieren oder zu ersetzen bzw. unter bestimmten Umständen zu erstatten.

4) Essentielle Fragen: FAQ zu Garantie und Gewährleistung

Fazit: Worauf Verbraucher achten sollten

Als Verbraucher ist es notwendig, über seine Rechte informiert zu sein. Viele Händler lassen die Käufer im Unwissen, wenn es um Gewährleistung geht, obwohl die Gesetzeslage diese Situation klar definiert. Falls ein Produkt bereits fehlerhaft gekauft wurde, sollte dies unbedingt richtig dokumentiert werden. Im besten Fall lässt ein Kunde das Produkt direkt nachbessern, da andernfalls der Nachweis immer schwieriger wird. Im Falle der Garantie ist der Verbraucher auf die Abmachungen angewiesen, die mit dem Garantiegeber ausgemacht wurden. Viele große Geschäfte haben zusätzliche Garantien, die für einen Aufpreis eine Nachbesserung bis zu fünf Jahre ermöglichen. Es liegt also am Verbraucher, sich über die vorliegenden Gegebenheiten zu informieren.

„Dieser Artikel dient lediglich als Wegweiser unter Haftungsausschluss bei Fehlauskunft und/oder Unvollständigkeit.“

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