Garantie und/oder Gewährleistung
- Die Rechte von Verbrauchern bei defekten Geräte -

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Gewährleistungsrecht.
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Ob Garantie oder Gewährleistung - Oft werden beide Begriffe wechselt oder umgangssprachlich vermischt. Viele Verbraucher sind sich daher meist nicht im Klaren über ihre Rechte.
In diesem Leitfaden erklären wir kurz was Gewährleistung überhaupt bedeutet und skizzieren den Unterschied zur Garantie:
Liefert der Verkäufer eine mangelhafte Sache, kann der Käufer Produkte in einem Zeitraum von zwei Jahren kostenfrei umtauschen oder reparieren lassen.
Auch das Gerücht, dass ein Kassenzettel zum Umtausch vorgelegt werden muss, bewahrheitet sich nicht. Ein Beweis des Kaufes (beispielsweise ein Kontoauszug) reicht oft schon aus.
Der Handel informiert die Verbraucher jedoch häufig nicht über die Rechte, die ihnen zustehen.
Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie des Verbraucherschutzes. Untersucht wurden sechs große Einzelhandelsunternehmen anhand von „Mystery Visits“, das heißt Testreklamationen, ohne einen real gekauften Gegenstand.
Der Studie zufolge halten 56 Prozent aller Verkäufer nicht die vorgeschriebenen Gewährleistungspflichten ein. In 44 Prozent der Fälle wurde die Gewährleistung erfüllt. (Quelle: www.vzbv.de).
Darüber hinaus muss zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden werden. Dabei wird in der gesetzlichen Gewährleistung festgelegt, dass der verkaufte Gegenstand frei von jeglichen Rechts- oder Sachmängeln ist. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es ein Gewährleistungsrecht, das diesen Sachverhalt regelt.
Bei der Garantie hingegen spielt der Zustand des Gegenstandes zum Kaufzeitpunkt keine Rolle, aber es wird eine Eigenschaft (z.B. Funktionsfähigkeit) der Ware oder ein bestimmtes Handeln des Garantiegebersüber einen zuvor festgelegten Zeitraum
bei sachgemäßem Gebrauch der Ware garantiert. Zudem haftet in diesem Fall nicht der Verkäufer, sondern der Garantiegeber.
1) Grundsätzliches: Wann besteht ein Mangel bzw. ein Defekt?
Das Bundesgesetzbuch unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Mängeln - dem Sachmangel und dem Rechtsmangel.
§ 434 I S. 1 BGB sieht vor, dass
ein Sachmangel dann vorliegt, wenn zum Zeitpunkt der Übergabe (Gefahrübergang) der Mangel an dem Objekt bereits vorlag
und somit der verkaufte Gegenstand zuungunsten des Käufers von dem versprochenen Zustand abweicht.
Ein
Rechtsmangel hingegen liegt dann vor, wenn Dritte Anspruch auf den verkauften Artikel haben.
Falls beispielsweise ein gestohlenes Mobiltelefon verkauft wird, dann liegt ein Rechtsmangel vor, da der Käufer kein Recht auf sein „Eigentum“ hat.
Es ist Sache des Verkäufers zu beweisen, dass der verkaufte Gegenstand zum Zeitpunkt des Handels frei von jeglichen Rechtsmängeln war.
Ein Mangel herrscht folglich dann, wenn der verkaufte Gegenstand zum Zeitpunkt des Handels nicht dem Zustand entsprach, den der Verkäufer dem Käufer zugesichert hat.
Liegt ein Mangel vor, muss zunächst festgestellt werden, ob dieser bereits beim Kaufzeitpunkt bestand oder nicht. Ist das der Fall, dann muss dieser Mangel beseitigt werden.
Problematischer ist es, wenn der Zeitraum länger zurückliegt, denn dann muss der Kunde selbst nachweisen, dass der Schaden bereits zum Kaufzeitpunkt (Übergabe) bestand.
2) Garantie und Gewährleistung
- Garantie: Freiwillig/Vertraglich durch Garantiegeber
- Bedeutung von Garantie:
Im Grunde ist eine Garantie ein abgeschlossener Vertrag zwischen Käufer und Garantiegeber, der dem Käufer eine (un)bedingte Schadensersatzleistung zusichert.
Dabei muss der Garantiegeber nicht zwingend der Hersteller sein. Es kommt durchaus vor, dass auch Händler als Vertragspartner fungieren.
Darüber hinaus ist dieses Entgegenkommen seitens des Garantiegebers freiwillig.
In manchen Fällen kann eine Garantie auch vom Kunden käuflich abgeschlossen werden (z.B Anschlussgarantie);
in diesem Fall ist diese für den genannten Zeitraum vergleichbar mit einer Versicherung.
- Wann gilt die Garantie?
Da die Garantie nicht gesetzlich geregelt ist, werden alle damit in Zusammenhang stehenden Konditionen vom Garantiegeber vorgegeben. Im Grunde stellt eine Garantie sicher, dass der Garantiegeber dem Kunden in einer bestimmten Situation ein festgelegtes Handeln zusichert. Das kann beispielsweise heißen, dass bei einer Reparaturgarantie, im Gegensatz zur Gewährleistung, bestimmte Verschleißteile ausgetauscht werden, selbst wenn der Defekt zum Kaufzeitpunkt noch nicht bestand.
- Arten von Garantien
Es gibt viele unterschiedliche Garantiearten, die beim Kauf von Produkten angeboten werden. Die Folgenden sind die im Handel am weitesten verbreiteten Entgegenkommen der Hersteller.

- Garantie wahrnehmen
Will ein Käufer aufgrund eines Defektes seine Garantie wahrnehmen, so muss er sich an die mit dem Garantiegeber vereinbarten Garantiebestimmungen halten. Schließlich ist die Garantie ein freiwilliges Entgegenkommen. Beispielsweise ist hier zu beachten, wie es sich mit der Übernahme der Transportkosten oder die Ein- und Ausbaukosten bei größeren Gegenständen wie Waschmaschinen oder Backöfen verhält.
- Gewährleistung: Festlegung durch den Gesetzgeber
- Was bedeutet Gewährleistung?

Der Kaufvertrag legt essentielle Aspekte fest.
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Die Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte Verpflichtung des Verkäufers. Diese gilt bis zu 24 Monate nach dem Kauf. Bei einer Reklamation muss der Verkäufer die Ware nachbessern,
vorausgesetzt der Händler kann innerhalb der ersten sechs Monate nicht nachweisen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Nach Ablauf der sechs Monate muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand.
- Wann gilt die Gewährleistung?
Die Situation liegt dann vor, wenn ein Mangel die Funktionen des Gerätes beeinträchtigt, beispielsweise durch Material- oder Montagefehler. Darüber hinaus gilt eine Gewährleistung, wenn Werbeversprechen nicht eingehalten werden.
- Gewährleistung wahrnehmen
- Nacherfüllung:
In diesem Fall wird das Gerät repariert oder gegebenenfalls komplett ersetzt. Es wird empfohlen, dem Verkäufer eine Frist zu setzen, damit der Kunde bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurücktreten kann
- Vertragsrücktritt:
Falls ein Mangel erkannt wird, der die Funktion des Gerätes erheblich beeinflusst, so kann der Verbraucher unter Umständen einen Rücktritt vom Vertrag fordern. In diesem Fall bekommt der Käufer den Kaufpreis erstattet
- Minderung:
Falls ein Mangel besteht, hat ein Käufer unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, einen Preisabschlag zu fordern.
- Innerhalb von sechs Monaten – Beweislastumkehr:
Häufig ist zum Zeitpunkt der Reklamation nicht nachweisbar, ob der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestand. Die ersten sechs Monate nach der Übergabe hat der Händler also die Pflicht nachzuweisen, dass der Schaden erst im Besitz des Käufers entstanden ist und das Produkt zum Übergabezeitpunkt noch keinen Schaden aufwies. Dieser Zustand ist die sogenannte Beweislastumkehr. Nach Ablauf der sechs Monate liegt es am Käufer, zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand. In der Praxis bedeutet dies jedoch, dass der Kunde meist nicht in der Lage ist, den Mangel im Nachhinein zu beweisen.
- Nach zwei Jahren:
Nach Ablauf der sechs Monate obliegt es dem Käufer, den Mangel zum Kaufzeitpunkt nachzuweisen. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Forderung schwieriger, da es zunehmend problematischer ist, den Defekt zum Kaufzeitpunkt zu belegen. Hier kann sich schnell eine Garantie auszahlen, falls diese bei Kauf abgeschlossen wurde. Die Garantiezeit wird vertraglich geregelt.
- Weiteres Wissenswertes rund um die Gewährleistung:
Dass Produkte in der Originalverpackung abgegeben werden müssen, falls ein Kunde einen Mangel reklamiert, ist nicht korrekt. Ähnlich verhält es sich mit dem Kassenbon. Zwar erleichtert dies einen Umtausch oder eine Reklamation, im Zweifelsfall kann aber der Kauf auch anderweitig bewiesen werden (zum Beispiel durch einen Kontoauszug). Als Tip empfehlen wir jedoch jeden Kassenbon zu fotographieren und zu archivieren. Denn bei Barzahlung fehlt später oft ein Nachweis wo und wann das Gerät gekauft wurde.
3) Garantie und Gewährleistung bei Internetkäufen
Gerade bei Käufen aus dem Internet sind viele Verbraucher skeptisch, ob sie die gleichen Rechte haben, wie im normalen Einzelhandel. Dabei haben Käufer auch hier dieselben Konditionen, wie jene, die ihre Produkte in herkömmlichen Geschäften kaufen. Das heißt, werden mangelhafte Waren geliefert, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, diese zu reparieren oder zu ersetzen bzw. unter bestimmten Umständen zu erstatten.
4) Essentielle Fragen: FAQ zu Garantie und Gewährleistung
- Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine vom Gesetzgeber vorgegebene Frist, in welcher ein Kunde ein Recht auf Nachbesserung hat, falls ein erstandenes Produkt zum Zeitpunkt des Kaufes mangelbehaftet war. Die ersten sechs Monate nach dem Kauf obliegt es dem Verkäufer nachzuweisen, dass das Produkt zum Übergabezeitpunkt intakt war. Nach Ablauf der sechs Monate ist der Verbraucher in der Pflicht, den Mangel zum Übergabezeitpunkt nachzuweisen.
- Welche Rechte hat ein Käufer?
Ein Käufer hat die Möglichkeit der Reparatur, Umtausch, Aufwandsersatz (z.B. Porto), unter bestimmten Bedingungen auch der Kaufpreiserstattung (anteilig oder vollständig). Wichtig ist die Reihenfolge, denn ein Kunde kann zunächst lediglich eine Nachbesserung oder einen Umtausch fordern. Falls der Mangel nicht behoben wird oder behoben werden kann, hat der Käufer die ggf. Möglichkeit, den Kaufpreis (zu einem bestimmten Teil) erstattet zu bekommen.
- Was muss bei einer Reklamation beachtet werden?
Im Grunde genügt ein Telefonat oder eine E-Mail, um einen Artikel zu reklamieren. Sinniger ist jedoch der Gang ins Geschäft, da der Fehler direkt verdeutlicht werden kann.

Auch bei Rabattaktionen können die Waren umgetauscht werden.
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- Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Besteht ein Mangel und es tritt die Gewährleistung in Kraft, so ist der Verkäufer der richtige Ansprechpartner. Bei einer Garantie ist das anders, denn hier ist der Garantiegeber der erste Ansprechpartner. Dieser muss jedoch nicht zwangsläufig der Verkäufer sein.
Fazit: Worauf Verbraucher achten sollten
Als Verbraucher ist es notwendig, über seine Rechte informiert zu sein. Viele Händler lassen die Käufer im Unwissen, wenn es um Gewährleistung geht, obwohl die Gesetzeslage diese Situation klar definiert. Falls ein Produkt bereits fehlerhaft gekauft wurde, sollte dies unbedingt richtig dokumentiert werden. Im besten Fall lässt ein Kunde das Produkt direkt nachbessern, da andernfalls der Nachweis immer schwieriger wird. Im Falle der Garantie ist der Verbraucher auf die Abmachungen angewiesen, die mit dem Garantiegeber ausgemacht wurden. Viele große Geschäfte haben zusätzliche Garantien, die für einen Aufpreis eine Nachbesserung bis zu fünf Jahre ermöglichen. Es liegt also am Verbraucher, sich über die vorliegenden Gegebenheiten zu informieren.
„Dieser Artikel dient lediglich als Wegweiser unter Haftungsausschluss bei Fehlauskunft und/oder Unvollständigkeit.“
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